Der/die Fachanwalt/in für Familienrecht besitzt eine spezialisierte Ausbildung für alle Themen dieses Rechtsgebiets. Dafür hat er eine zusätzliche Ausbildung absolviert, im Rahmen dieser Ausbildung mehrere theoretische Prüfungen abgelegt und schließlich nachgewiesen, dass er auf diesem Rechtsgebiet eine Vielzahl von Mandaten bereits beraten und vertreten hat, so dass ihm letztendlich von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Titel verliehen wurde.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist verpflichtet, sich laufend fortzubilden und diese Weiterbildung jährlich nachzuweisen. Verletzt er diese Pflicht, wird ihm der Titel Fachanwalt für Familienrecht von der Rechtsanwaltskammer aberkannt.
Sie sehen also, dass der Fachanwalt für Familienrecht gegenüber dem »allgemeinen« Rechtsanwalt eine deutlich spezifischere und vertiefte familienrechtliche Ausbildung besitzt. Damit ist es ausschließlich dem Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Berufserfahrung möglich, eine hoch qualifizierte und fundierte familienrechtliche Beratung und Vertretung zu übernehmen.
Eine solche qualifizierte familienrechtliche Beratung und Vertretung erreichen Sie nur, wenn Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Sie kann nie durch eigene Recherche im Internet ersetzt werden. In individueller Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Familienrecht können zunächst in einem vertrauensvollen und persönlichen Gespräch Ihre Probleme erörtert werden. Die Mandate im Familienrecht sind von einer hohen Individualität, Sensibilität und engem Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt gekennzeichnet. Sie gehören nicht in eine Großkanzlei.